Would I Lie To You?

Weil man ja nicht einfach alles glauben soll, was Politikerinnen und Politiker so dahinsagen, habe ich mich mal bei der indischen Botschaft erkundigt, ob sie tatsächlich keine Gesetze gegen Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kinderpornographie haben. Hier die Antwort:

Dear Sir/Madam,

Please refer to your email expressing doubts about the legal provisions in India for combating child abuse and child pornography.

The contention that there are no laws in India against child pornography and that child abuse is legal in India is totally unfounded and misleading.

The Indian Penal Code and Code of Criminal Procedure, 1973 have several provisions to punish child abuses e.g. Section 354 dealing with outraging the modesty of a woman, Section 375 dealing with the offence of rape (any act consensual or otherwise with a minor is considered rape) Section 377 dealing with unnatural acts and offences. These cover the crimes related to the child abuse in a comprehensive manner.

To deal with the cases of child pornography in the electronic form,the Information Technology (Amendment) Act, 2008 – was enacted on 5 February 2009. As per Section 67 sub-clauses B(a) & (b) of this Act, it is a criminal offence in India to publish,transmit,collect,create,seek,promote,advertise,exchange or distribute material in any electronic form depicting children in obscene or indecent or sexually explicit manner. Conviction for such offences is punishable with imprisonment up to 7 years and a fine up to Rs 1 million (Euros 15000/- approx). It is an equal offence in India to browse or download any such material and is punishable with the same sentence and fine.

The sub-clauses B (c) to (e) cover other offences related to online abuse of children. Full text of the Section 67 B of the said act is given below for your information. German translation of the message is also appended.

Ashutosh Agrawal
First Secretary (Info & Press)
Embassy of India Berlin

Extract from “The Information Technologies (Amendment) Act2008” enacted on 5 February 2009

Act 67B – Punishment for publishing or transmitting or browsing of material depicting children in sexually explicit act etc. In electronic form.

Whoever –

(a) publishes or transmits or causes to be published or transmitted material in any electronic form which depicts children engaged in sexually explicit act or conductor

(b) creates text or digital images,collects,seeks,browses,downloads,advertises,promotes,exchanges or distributes material in any electronic form depicting children in obscene or indecent or sexually explicit manner or

(c) cultivates,entices or induces children to online relationship with one or more children for and on sexually explicit act or in a manner that may offend a reasonable adult on the computer resource or

(d) facilitates abusing children online or

(e) records in any electronic form own abuse or that of others pertaining to sexually explicit act with children.

Shall be punished on first conviction with imprisonment of either description for a term which may extend to five years and with fine which may extend to ten lakh rupees and in the event of second or subsequent conviction with imprisonment of either description for a term which may extend to seven years and also with fine which may extend to ten lakh rupees.

German Translation

Bitte beziehen Sie sich auf Ihre e-Mail in welcher Sie Zweifel hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen in Indien zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ausdrücken.

Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und dass Kindesmißbrauch in Indien legal ist,ist völlig unbegründet und irreführend.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch, zum Beispiel den Abschnitt 354 über Verstösse gegen den Anstand gegenüber Frauen, Abschnitt 375 über die Straftat der Vergewaltigung (jeglicher Akt, geschehen in gegenseitigem Einvernehmen oder anders, mit einer minderjährigen Person wird als Vergewaltigung betrachtet)Abschnitt 377 über unnatürliche Handlungen und Straftaten. Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch ab.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen,um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach Abschnitt 67 Unterabsätze B (a) und (b) dieses Gesetzes ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt,in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen,zu übertragen,zu sammeln,zu erschaffen,zu suchen,zu fördern,zu bewerben,auszutauschen oder zu vertreiben. Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material im Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Die Unterabsätze B (c) und (e) decken andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Online Mißbrauch von Kindern ab. Den vollen Text Des Abschnitts 67 B dieses Gesetzes finden Sie zu ihrer Information in der Anlage.

Auszug aus dem Informationstechnologiegesetz (Änderung) in der Form von 2008 erlassen am 05. Februar 2009

Abschnitt 67Absatz B – Bestrafung für das Veröffentlichen, Übertragen oder das Betrachten im Internet von Material, welches Kinder bei sexuell expliziten Handlungen etc. in elektronischer Form darstellt.

Wer immer

A) Material, welches Kinder bei expliziten sexuellen Handlungen oder Verhaltensweisen darstellt in jeglicher elektronischer Form veröffentlicht oder überträgt oder dafür sorgt, dass es veröffentlicht oder übertragen wird oder wer

B) Texte oder digitale Bilder, Material in beliebiger elektronischen Form, welches Kinder auf obzöne oder unanständige oder sexuell explizite Weise darstellt, sammelt, sucht, im Internet betrachtet, herunterlädt, bewirbt, promotet, austauscht oder verbreitet oder wer

C) Beziehungen online zu einem oder mehreren Kindern unterhält, dazu verleitet oder überredet zum Zwecke des Begehens oder über sexuell explizite Handlungen oder auf eine Weise, die einen vernünftigen Erwachsenen auf der Computerquelle beleidigen kann oder wer

D) den Mißbrauch von Kindern online begünstigt oder wer

E) den selbst oder von anderen begangenen Mißbrauch im Hinblick auf sexuell explizite Handlungen mit Kindern in beliebiger elektronischer Form aufzeichnet

Wird bei erstmaliger Verurteilung mit einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe bis zu einer Million Rupien und bei der zweiten und weiteren Verurteilungen mit Haftsrafe bis zu sieben Jahren sowie Geldstrafe bis zu einer Million Rupien bestraft.

Soviel dazu, Frau von der Leyen.

PS: Eine kommentierte Version des Antwortschreibens der indischen Botschaft findet man bei Netzpolitik.

* Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von Charles & Eddie oder wahlweise von den Eurythmics.

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Herr Dörmann von der SPD

Vorgestern las ich diesen Artikel bei heise online mit dem Titel: Koalition in entscheidenden Punkten über Kinderporno-Sperren einig. Darin fand sich unter anderem dieser lustige Absatz:

Die grundsätzliche Kritik von Zensurgegnern an einem Gesetzesbeschluss noch in dieser Legislaturperiode und dem damit verknüpften Aufbau einer allgemeinen Sperrinfrastruktur durch die Provider ließ Dörmann nicht gelten. Die technischen Möglichkeiten zu Web-Blockaden würden durch die großen Zugangsanbieter „auf jeden Fall aufgebaut“, verwies der Sozialdemokrat auf die entsprechenden Verträge mit dem BKA. Es sei zwar zweifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfung könne Jahre in Anspruch nehmen. Daher sei das Gesetz nötig, um die Sperren zumindest in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen.

Ich war krank an diesem Tag, hatte also etwas Zeit, um meinem aufsteigenden Zorn Luft zu machen und verfasste folgende Zeilen an Herrn Dörmann von der SPD:

Betreff: Frage zur Meldung „Koalition in entscheidenden Punkten über Kinderporno-Sperren einig“

Sehr geehrter Herr Dörmann,

soeben las ich o. g. Meldung bei Heise Online (Link).

Dazu habe ich drei Fragen:
1. Verstehe ich es richtig, dass die Hauptmotivation zur raschen Verabschiedung dieses (von Experten in vielerlei Hinsicht kritisierten) Gesetzes ist, den bereits mit den Providern geschlossenen Verträge im Nachhinein eine Rechtsgrundlage zu verschaffen?

2. Wäre es nach Ihrer Einschätzung nicht besser, die (im Augenblick möglicherweise sittenwidrige) Verträge der gegebenen Rechtslage anzupassen?

3. Ist Ihnen bekannt:
a) dass eine Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sehr leicht möglich ist, wie entsprechende Versuche immer wieder zeigen? (Quelle)

b) dass die Abgeordnete Krogmann indirekt zugab, dass Beschwerden über kinderpornografische Seiten auf dem Dienstweg des BKA versanden? (Quelle)

c) dass Phishing-Seiten im Schnitt innerhalb von 4 Stunden gelöscht werden, während die Löschung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Schnitt 30 Tage dauert? (Quelle)

Zu meinem Hintergrund: Ich bin eine der Mit-Initiatorinnen der E-Petition gegen den Gesetzentwurf „Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“. Bitte beachten Sie, dass ich mir die Freiheit nehme, Ihre Antwort eventuell zu veröffentlichen. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

Da ich selbst einmal in einem MdB-Büro tätig war, weiß ich, dass Bürgeranfragen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer angenehm sind, vor allem, wenn viele davon zu einem bestimmten Thema anfallen. Ich wäre Ihnen dennoch für eine rasche Antwort auf meine Anfrage sehr dankbar.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Zufall

Tatsächlich erhielt ich bereits am darauffolgenden Morgen eine Antwort von Herrn Dörmann.

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50.000

Ein würdiger Anlass mal wieder was hier reinzuschreiben: 50.000 Menschen haben in den vergangen drei Tagen die ePetition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ an den Deutschen Bundestag gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mitgezeichnet.*

Hier kurz der Wortlaut:

„Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung: Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.“

(Man beachte, dass der Text einer ePetition nur 400 Zeichen haben darf. Die Begründung kann länger sein.)

An dieser Stelle möchte ich nicht nochmal die ganze Diskussion um die Unsinnigkeit von „Internetsperren“ aufrollen, dazu gibt es sehr gut Blogposts und Presseartikel, zum Beispiel hier hier hier hier und hier. Oder ein süßes Erklär-Filmchen mit Lego hier (via @timpritlove)

In weniger als 72 Stunden haben sich mehr als 50.000 Leute beim Bundestag registriert und die Petition mitgezeichnet. Da bin ich – – – sprachlos. Ihr seht mich mit kugelrunden, erstaunten Augen und ‚runtergeklappter Kinnlade.

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Ready To Go

Ha, hab ich Euch erwischt! Ihr drei Gestalten, die ihr doch immer nochmal auf diesem Friedhof hier rumhängt…

Ich wollte heute meiner Pflicht nachkommen und ankündigen, wo ich mich von Mittwoch bis Freitag so hauptsächlich rumtreiben werde. Nämlich hier:

*Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von Republica. Und jetzt möchte ich bitte ein Lob für diese Wahnsinnsassoziation.

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That’s Not Her Style

Man kann nichts tun. Das vorherrschende Gefühl der letzten Wochen, vielleicht Monate. Noch nicht mal die Illusion eines Plans haben. Ertragen müssen, was halt passiert, weil man es nicht wirklich beeinflussen kann. Reaktion statt Agitation. Abwarten. Hinnehmen. Durchhalten.

That’s not my style. Just not.

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von Billy Joel.

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It’s The End Of The World As We Know It

Twitter ist down. Für eine Stunde noch, steht da. No, I don’t feel fine! I’m down, too!

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von R.E.M.. Auf den Zusatz (And I Feel Fine) habe ich aus gegebenem Anlass verzichtet.

Nachtrag: (And I Feel Fine). Twitter geht wieder. Gottseidank. Ich habe schon sms von verzweifelten Twitterern bekommen im Format „d Zufall …“.

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Circus Of The Mad

Aller guten Dinge sind drei (in Zahlen: 3). Deshalb blogge ich mich heute nahezu um den Verstand – und da will ich jetzt keine dummen Sprüche hören. Bei allem, was mir so passiert im Leben, hole ich den Berichterstattungsrückstand nie wieder auf. Außedem kann ich endlich wieder eine meiner Lieblingskategorien befüllen: das Schweiß-o-meter. Juhu!

Aber von vorn: Der Radiosender 100,6 Motor FM und der Automobilhersteller Mazda haben ein Wohnzimmerkonzert mit der britischen Band Infadels verlost. Man konnte tatsächlich gewinnen, dass die Gruppe im eigenen Wohnzimmer auftritt. Das wollte ich unbedingt! Ein Rockkonzert in meinem Wohnzimmer! Da ich ein Sonntagskind und darüber hinaus ein rosig glänzendes Glücksschwein bin, habe ich über Umwege tatsächlich gewonnen, auch wenn der offizielle Sieger eigentlich mein guter Freund Andi ist. Egal, es ging ja hauptsächlich um das Wohnzimmer…

Am 8. November sollte es so weit sein. Leider stellte sich kurz vor dem Termin heraus, dass so ein Wohnzimmer nicht wirklich dafür konzipiert ist, Konzerte darin aufzuführen. Vor allem nicht, wenn man an die 80 Leute einlädt. Wiederum egal, die netten Motor-Menschen haben ruckzuck eine super geeignetes Loft-WG-Wohnzimmer in Kreuzberg aufgetan, die sich bereit erklärten, unsere Party zu beherbergen. An dieser Stelle vielen Dank dafür!

Um es kurz zu machen: Es war ein rauschendes Fest! Die Infadels haben das Haus gerockt und die Gäste alles gegeben (und getrunken). Danke an alle, die mitgeholfen haben, dass es eine grandiose Party wird – vor allem Daniel fürs Auflegen!

Kurzes Video vom Twitter-Kollegen bemme51:

DirectWohnzimmerkonzert

Und jetzt zum wirklich wesentlichen: dem Schweiß-o-meter.

Für ein 60-Minuten-Konzert mit knapp 100 Leuten ganz ordentlich.

Für ein 60-Minuten-Konzert mit knapp 100 Leuten ganz ordentlich.

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von den unglaublich sympathischen Infadels.

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Champagne Supernova

Manchmal gehe ich noch zu Konzerten. Manchmal habe ich auch Glück. Und manchmal hat das eine mit dem anderen zu tun. radioeins hat vergangenen Freitag einige Hörerinnen und Hörer in einen Bus verfrachtet und nach Köln gefahren. Genauer ins „Gloria“. Dort spielten Oasis. Mehr muss ich eigentlich nicht schreiben, oder? Unten ein paar Bildchen. Leider nur Handykamera-Qualität. Aber 1live hatte gottseidank Profiequipment dabei, deshalb hier erstmal ein Link zu deren Video. (An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen Twitter-Followern für etwaige Dopplungen entschuldigen – aber das war auch wirklich zu cool.)

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von Oasis.

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Sunshine In A Bag

Da der Herr Bosch nun wieder aus dem wohlverdienten Urlaub zurück ist, fühle ich mich verpflichtet, ein paar kleine Anekdoten aus Tasches aufregendem Leben zum Besten zu geben. Denn Tasche hat viel erlebt!

Sie war zum Beispiel bei einer Ausstellung in einem coolen Laden in Friedrichshain. Dort hat sie sich in einen Turnschuh verliebt und wollte gar nicht mehr aus dem Regal kommen.

 

Tasche kuschelt im Regal mit Turnschuh

Tasche kuschelt im Regal mit Turnschuh

Da ich finde, dass Tasche noch ein bisschen jung für sowas ist, habe ich dem einen Riegel vorgeschoben. Zuerst war Tasche ein bisschen traurig, aber mit einem Ausflug in die Abteilung für Weihnachtsmann- und Christkindbedarf habe ich sie wieder aufgeheitert. In diesem Alter kann man sie noch leicht ablenken.

 

So könnte sie sich glatt beim Weihnachtsmann bewerben

So könnte sie sich glatt beim Weihnachtsmann bewerben

Auch kleine Taschen müssen den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen. Am besten geht das bei gelegentlichen Ausflügen in ausgewählte Gastronomiebetriebe Berlins.

 

Club Mate mit Wodka? Kennt Tasche selbstverständlich nur vom Hörensagen.

Club Mate mit Wodka? Kennt Tasche selbstverständlich nur vom Hörensagen.

Zu guter Letzt hat Tasche auch eine gute Freundin gefunden. Ich bin mir noch nicht sicher, ob das der richtige Umgang für sie ist…

sorryimissedchurch

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von den Gorillaz.

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I Do What I Want, When I Want

Tasche war heute im Lido bei einem Konzert der Gruppe Xiu Xiu. Die Musik war seltsam, dennoch zog sie Tasche (und ihre Trägerin @Zufall) in ihren Bann. Wie ein Mit-Konzertbesucher meinte: „Zu Hause würd‘ ich mir das nicht anhören, aber live find ich’s sehr cool.“

Hier noch ein unscharfes Handybildes dieses Ereignis‘ – leider ohne Tasche. Die liegt gemütlich auf dem Sofa und erholt sich von einem anstrengenden Arbeitstag (inklusive nassgeregnet werden).

Der Titel dieses Beitrags wurde Ihnen präsentiert von – Na? Na? – Xiu Xiu.

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